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Ysenburger Silber Kanne

Kunstgegenstände - und ihre Geschichte

Das Ysenburger Silber

 

In der Grünberger Stadtkirche werden zwei silberne Abendmahlskannen und eine silberne

Hostiendose verwahrt, die das Wappen der Familie Ysenburg zieren. Im ersten Augenblick

mag man sich verwundert die Frage stellen, wieso hat die Familie Ysenburg der Stadtkirche

Grünberg Abendmahlsgeräte gestiftet, da Grünberg doch stets landgräfliches Gebiet war.

Ein Blick in das Archiv löst das Rätsel auf. Stadtarchivar Friedel Hedrich gibt mit seinem

Aufsatz "Ein gräflicher Asylant in Grünberg" Auskunft. Ein gräflicher Asylant in Grünberg

Friedel Hedrich, Lehrer a.D., stöberte für die Heimatzeitung im Grünberger Archiv

Graf Anton zu Ysenburg (1501-1560) gehörte der Ronneburger Linie der Ysenburger an.

Er war heiratet (seit 1523) mit Elisabeth von Wied, die 1542 verstarb. Mit zunehmenden

Alter litt er immer mehr an der Gicht. Daher nahm er seinen Aufenthalt immer häufiger auf dem bequem im Tal gelegenen Schloss

Wächtersbach. Mit den Jahren wurde er ein "fast unvermöglich schwacher Herr". Da traf es sich gut, dass seine Schwester Anna, eine

verwitwete Wild- und Rheingräfin, eine junge Kammermagd bei sich hatte, die bereit war, "bei ihm zu sitzen, ihm Essen fürzuschneiden

und zu reichen". Sie hieß Katharina und wurde, wie im wetterauischen Dialekt üblich, Craingen gerufen. Sie war die Tochter des Schäfer-

ehepaares Ludwig und Crain Gumpel aus Gelnhaar. In Büdingen hatte sie das Nähen gelernt und war dann in den Dienst der Wild- und

Rheingräfin getreten, mit der sie den Hof auf der Ronneburg oder in Wächtersbach besuchte. Anton fand gefallen an Craingen, die

"in mittels erwachsen, schön und mannbar" geworden war. 1552 nahm Anton sie zu sich. Craingen und ihre Verwandten willigten nur

deshalb ein, weil Anton ihr die Ehe versprach. Diese jedoch suchten die Söhne Georg und Wolfgang zu verhindern und forderten ihn auf,

seinem Alter und Stand gemäß zu heiraten und ihr Erbteil nicht zu mindern. Aber - am 16. November 1554 fand die Hochzeit des Grafen

Anton mit der Crain Gumpel auf der Ronneburg nach evangelischen Ritus statt. Im Anschluss an die Kirche hielt man ein "zimblich

Pankhet und Gastmahl" und danach ging der Graf "mit seiner ehelichen Hausfraw zu Bette", was vorher, wie ein Zeuge aussagte, nie

geschehen war. Eine solche nicht standesgemäße Ehe nannte man eine morgantische Ehe. Diese war eine Verbindung minderen

Rechtes. Die Ehefrau behielt ihren bisherigen Namen und trat auch nicht in das Erbrecht ein. Anstelle des Wittums erhielt sie nur eine

Morgengabe, daher der Name dieser Eheform, ein Hochzeitsgeschenk des Mannes an die Braut früh am Morgen nach der Brautnacht

das ihr aber als Eigentum lebenslang blieb. Dies Bestand in unserem Falle u. a. aus einer "Behausung bey der Kirche zu Wächtersbach,

Äcker, Wiesen, Garten, Weinberg, Scheuer, Schafstall, Bargeld und zehn Achtel Korn". Beim Tod des Grafen und ihrer eventuellen

Wiederverheiratung durfte sie diese Güter in eine neue Ehe mitnehmen. Falls Kinder geboren würden, erbten sie das genannte

eigentümlich. Außerdem sollten jedem Kind 400 fl (=Gulden) zustehen. Auch beim Tod des Grafen besaßen diese Kinder, im Gegensatz

zu unehelich gezeugten, ein Erbrecht, wenn auch nur ein subsidäres, d. h. ein nur ersatzweise zur Anwendung kommendes. Die Söhne,

Verwicklungen vorausahnend, waren zu den Hochzeitsfeierlichkeiten gar nicht erst erschienen, wahrscheinlich auch gar nicht geladen.

Söhne wurden aufgefordert, "seine und der geliebten Katharina Kinderlein gottgefällig behandeln zu wollen" Aus der Ehe gingen drei

Töchter und der Sohn Hans Otto (1559-1635) hervor. Der jungen Frau waren nur wenige gemeinsame Jahre mit dem Grafen vergönnt.

Sie starb nur fünf Tage nach der Entbindung von ihrem Sohn am 18. Mai 1559. Anton fühlte sein Ende nahe und setzte ein Testament

auf, in dem er seine Söhne aus erster Ehe aufforderte, "seine und der geliebten Katharina Kinderlein gottgefällig behandeln zu wollen".

Ein Jahr später, am 25. Oktober 1560, verschied er. Seine Söhne Georg (1528-1577), Wolfgang (1533-1597) und Heinrich (1537-1601)

aus der ersten Ehe teilten sich das Territorium und die Herrschaft. Die Kinder aus der zweiten Ehe waren noch zu jung, um bei dem Tod

von Vater und Mutter Erbansprüche zu stellen und wurden gemäß den Übereinkünften in dem Ehevertrag ihrer Mutter aus 1553 versorgt.

Hans Otto wurde zunächst der Schulmeister Philipp Hofacker gegen ein jährliches Gehalt von 13 fl als Erzieher anbefohlen. Später setzte

er seine Ausbildung in der Stadt Hain in der Dreieich bei Pfr. Schneewald fort, wo er sich im Hospital für arme und reiche Pfründer in Kost

aufhielt. Weil er aber "zum Lernen keine Lusten" hatte, nahm in sein Patenonkel, der Wild- und Rheingraf Otto, bei sich auf, indem er

dort bei Hof und Stall zu Pagendiensten angeleitet wurde. 1573 folgte er Graf Mansfeld zu Militärdiensten in die Niederlande. Von dort

zurückgekehrt führte Hans Otto ein recht abenteuerliches Leben. Er wohnte in Frankfurt-Sachsenhausen zu Herberge mit einer Frau aus

Laubach, mit der er auch einige Kinder hatte, sich aber später wieder von ihr trennte. Er lebte über seine Verhältnisse und begann

Schulden anzuhäufen. Seit 1590 unterschrieb er statt mit dem Familiennamen seiner Mutter selbstbewusst mit "Hans Otto von Isenburk"

und wurde wiederholt mündlich und schriftlich bei seinen Stiefbrüdern vorstellig, um für sich und seien Schwester Amalia, die anderen

waren inzwischen verstorben, ein größeres Erbteil zu erbitten. Als Kinder der Katharina Gumpel erstrebten sie Anerkennung als leibliche

und in christlicher Ehe erzeugte Nachkommen, denen ein gräfliches Erbe zustand. Die Grafen Wolfgang und Heinrich-Georg waren

inzwischen verstorben, vermochten jedoch nicht anzuerkennen, dass ihre Stiefgeschwister sich den Grafenstand anmaßten. Schließlich

drohte Hans Otto, sich beim Kaiser sein Recht zu holen. Der Streit gewann an Schärfe, das Reichskammergericht in Speyer wurde damit

befasst. Da erhielt Hans Otto unerwarteten Beistand durch den Landgrafen Ludwig V. von Hessen-Darmstadt. Diese Bindung kam durch

gleichlaufende Interessen des Landgrafen gegenüber dem Hause Ysenburg zu Stande, des Weiteren auch durch kontroverse

Verwicklungen der beiden Häuser im Vorfeld des 30-jährigen Krieges. Der Landgraf erklärte sich zum Schutzherrn Hans Ottos, bürgte

für ihn und sicherte ihm auch Rechtsbeistand beim Reichskammergericht zu. Schließlich gewährte er ihm und seiner Gemahlin,

Margarethe Dorothea von und zu Storndorf, nach deren Verheiratung in Grünberg, das zum Territorium des Landgrafen gehörte, Asyl,

um ihn vor Verfolgung durch den Grafen Wolfgang, inzwischen war auch Heinrich gestorben, zu schützen. Hier in Grünberg gebar

Margarethe Dorothea Hans Otto fünf Töchter. Sie alle blieben unverheiratet und sind auch hier verstorben, wie das

"Isenburgische Epithaphium" im Chor der Stadtkirche bezeugt, das wohl beim Einsturz der selben am 20. März 1816 vernichtet wurde.

(Epithaph = Grabmal mit Inschriften an einer Kirchenwand): Anna Sybille (1621-1686), Anna Barbara Johanette (1622-1707),

Anna Dorothea (1624-1624), Eva Maria (1626-1635), Sophia Eleonora (1628-1670). Die Kenntnis von alledem haben wir dem

glücklichen Umstand zu verdanken, dass 1741 das Fürstlich Consistorium in Gießen die Absicht hatte, ein umfassendes Salbuc

anzulegen, in dem die Kirchen-, Pfarr- und Schulverhältnisse sämtlicher Gemeinden beschrieben werden sollten, einschließlich der

Ysenburger Silber Hostiendosekirchlichen Gebäude. Dieser Aufgabe kam der Grünberger Metropolitan (= Hauptpfarrer

eines Kirchenspiels) Heinrich Christoph Leusler gewissenhaft nach. Es soll außer den

Inschriften noch sieben Bildnisse enthalten haben. Es bezeichnetHans Otto

(1559-1635) als "hochgeborenen Graffen von Isenburg und Büdingen und Herrn",

seine Frau (1589-1640) als "hochgeborene Gräffin und Frau" und seine Töchter als

"hochgebornee Gräffinen und Fräulein". Dazu sei noch vermerkt, dass der Autor des u.a.

Aufsatzes, Archivrat Dr. Hermann, aus den Aufzeichnungen Leuslers schließt, dass

keinesder Grabmäler in der Spitalkirche aus der Stadtkirche stammt, da es ja dann

von Pfr. Leuselhätte beschrieben werden müssen. Im Gegensatz zu Dr. Otto Kunkel, der in der Festschrift "Das 700-jährige Grünberg

(1922)" sagt, dass dieselben sich ursprünglich in der Stadtkirche befunden hätten. Wie dem auch sei, uns Grünberger interessiert jetzt

noch, wo denn genau hat sich die gräfliche Familie in Grünberg aufgehalten? Hermann (s. Lit.!) sagt, dass der Landgraf Hans Otto und

seine Familie in der Burg Asyl gewährt habe. Das ist gut möglich, denn der Landgraf hat sie Mitte des 16. Jahrhunderts, ein Balken über

dem Haupteingang weist das Jahr 1553 aus, als Wohnhaus für seine Beamten erbaut, an Stelle der wehrhaften Vorgängerburg

(erb. 1186), die keinen strategischen Zweck mehr besaß. Gut möglich ist aber auch, was Ackermann (s. Lit.!) sagt. Er spricht von einem

Bürgerhaus in Grünberg, das der Landgraf Hans Otto geschenkt habe. Wenn das so ist, kann es sich wohl nur um das Haus

Jöckel/Hocke (Schlossgasse 3) handeln, das, wie sein Vorgänger und die heutige Volksbank (Marstall), zum Außenbezirk der Antoniter

gehörte und dann in den Besitz des Landgrafen überging. Ein solches stattliches Haus mit einer solch reichhaltigen Ornamentik

muss einen vermögenden Bauherrn gehabt haben, zumal es mitten im 30-jährigen Krieg (1634) erbaut wurde, wie eine Hausinschrift

aufweist. Als sicher kann gelten, dass zwei Töchter Hans Ottos in diesem Hause ihren Lebensabend verbrachten. Eine weitere Tochter

soll im Krool (Zum schiefen Balken/Haus Siegfried?) gewohnt haben. Kommen wir zum Schluss noch einmal auf den Prozess zurück.

Er fand erst 1710/11 durch einen Vergleich vor dem inzwischen in Wetzlar beheimateten Reichskammergericht sein Ende. Eine Tochter

Hans Ottos hatte ihn nach dem Tod ihres Vaters fortgesetzt. Die Töchter müssen gut situiert gewesen sein, denn größere Stiftungen an

die Kirche sind nachweislich. Literatur: Jürgen Ackermann: Graf Antons zu Ysenburg Mißheurath hat seiner gräflichen Familie vilen

Unlust verursacht, in: Büdinger Geschichtsblätter, Bd. XVII, 2001. Archivrat Dr. Herrmann: Verschwundene Bilder und Grabmäler aus der

alten Grünberger Pfarrkirche, 1923, Verlag H. Robert, Grünberg. In einem Sonderdruck des "Grünberger" und "Laubacher Anzeigers",

Grünberg in Hessen 1923 wird der Beitrag von Archivrat Dr. Herrmann, Staatsarchivar in Darmstadt, "Verschwundene Bilder und

Grabmäler aus der alten Grünberger Pfarrkirche" veröffentlicht. Er wirft ein weiteres Licht auf die gräflich Ysenburg´sche Familie in

Grünberg. Dr. Herrmann bedauert, dass von den Bildnissen und Grabmälern in der Stadtkirche fast alles verschwunden ist. Alles, was

Pfr. Heinrich Christoph Leusler 1741 für das Fürstliche Consistorium in Gießen zur Erstellung eines Salbuches aufführt, ist fast

ausnahmslos mit dem Zusammenbruch der gotischen Kirche verloren gegangen. Besonderes beklagenswert ist für ihn der Verlust des

Ysenburgischen Grabdenkmals. Er führt aus:

Am meisten bedauern wird man dies für das "gräf. Ysenburgische monumentum im Chor zwischen 2 Pfeilern des Turms, darinnen die

gräfl. Personen nicht nur beigesetzt stehen in ihren Särgen, nicht zwar in einem Gewölb, doch aber in einem mit dicken Bohlen und

darauf gelegten gebackenen Steinen unter der Erde seyenden Kämmerlein. Die eingehaune Bildnisse aber in Sandsteine u. zw. in

Lebensgröße präsentieren erstens den alten Grafen mit der Umschrift", wie sie unten unter Nr. 9 samt den Epitaphien seiner Frau und

Kinder wiedergegeben sind. Bedauern um deswillen, weil hier wahrscheinlich einer über das Durchschnitsmaß hinausgehende

Bildhauerarbeit vorlag, die dem Stande der Auftraggeber gemäß war. Es handelt sich nämlich - auch davon weiß die Stadtgeschichte

gemeinhin nichts - um die Familie des Hans Otto v. Ysenburg-Büdingen, eines illegitimen Sohnes des im Jahre 1560 verstorbenen

Grafen Anton I. von der Ronneburger Linie des gräflichen Hauses und der Katharina Gumpel, einer Schäferstochter aus Gelnhaar.

Hans Otto war nebst seinen leiblichen Geschwistern bürgerlich erzogen worden, und seine beiden Schwestern wurden an kleine

Beamten verheiratet. Er selbst aber heiratete ein adeliges Fräulein aus der Familie von Storndorf und beanspruchte späterhin nicht

nur den Grafentitel, sondern auch die Anerkennung seiner angeblich legitimen Geburt und, nachdem die Ronneburger Linie infolge des

Todes seines Halbbruders Heinrich im Jahre 1601 ausgestorben war, auch die Einsetzung in das Erbe. Unterstützung fand er dabei an

dem mit Ysenburg-Büdingen im Streit liegenden landgräflichen Hause Hessen, und die Darmstädter Landgrafen waren es auch, die

seiner Familie ein Asyl in Grünberg, vermutlich in der Burg anwiesen. Der am Reichskammergericht geführte Prozeß Hans Ottos war

noch nicht beendet, als die letzte seiner Töchter - Söhne besaß er nicht - hier in Grünberg starb. Das Gräfl. Ysenburgische Epitaphium

im Chor mit 7 Bildnissen und den entsprechenden Unterschriften, nämlich:

1. Der hochgebohrene Graff und Herr Hans Otto, Grafe zu Ysenburg und Büdingen, ist gebohren im Jahr anno 1559, im Herrn seelig

entschlaffen anno 1635 im Monat Octobris, seines Alters 76 Jahr!

2. Die hochgebohrene Gräfin und Frau, Frau Margaretha Dorothea, Gräffin zu Ysenburg und Büdingen, gebohrene von Storndorff,

ist erzeuget im Jahre anno 1589 den 9. Septembris, im Herrn sanfft entschlaffen anno 1640 den 29. Octobris, ihres Alters 51 Jahr!

3. Die hochgebohrene Gräffin und Fräulein, Fräulein Anna Sybilla, Gräffin zu Ysenburg und Büdingen, ist gebohren im Jahr anno 1621

den 23. Marti, im Herrn selig entschlaffen im Jahre 1686 den 8. Febr., ihres alters 65 Jahr!

4. Die hochgebohrene Gräffin und Fräulein, Fräulein Anna Barbara Johanetta, Gräffin zu Ysenburg und Büdingen, ist gebohren anno

1622 den 24. Julii, im Herrn seelig entschlaffen im Jahr 1707 den 6. März, ihres Alters 85 Jahr!

5. Die hochgebohrne Gräffin und Fräulein, Fräulein Eva Maria, Gräfin zu Ysenburg und Büdingen, ist gebohren anno 1626 den

1. Septembris, im Herrn seelig entschlaffen im Jahr 1635 den 19. Octobris, ihres Alters 9 Jahr!

6. Die hochgebohrene Gräffin und Fräulein, Fräulein Sophia Elenonora, Gräffin zu Ysenburg und Büdingen, ist gebohren im Jahr anno

1628 den 12. Augusto, in dem Herrn seelig entschlaffen im Jahr anno 1670 den 21. Februarii, ihres Alters 41 Jahr, 27 Wochen, 4 Tage!

7. Fräulein Anna Dorothea, Gräffin zu Ysenburg und Büdingen, ist gebohren im Jahr anno 1624 den 8. May, im Herrn seelig entschlaffen

den 10. Junii benanden Jahres!

Dieses christliche Ehren Gedächtnis haben die beyde hochgebohrene Gräffin und Fräulein, Fräulein Anna Sybilla und Fräulein Anna

Barbara Johanetta zum hochseeligen Andenken ihres Herrn Vattern, der Frau Mutter und ihrer Fräulein Geschwister, auch zur

gottseeligen Erinnerung ihrer selbst eygenen Sterblichkeit im Jahr anno 1672 aufrichten lassen!

 

Das von Leusler geschilderte Gräfl. Ysenburgische Monumentum lag im Chor zischen 2 Pfeilern des Turms. Es kam vor kurzem die

Frage auf, ob diese Gruft nicht zur Instabilität des Turmes beigetragen haben könnte, dessen Zusammensturz das Ende der gotischen

Kirche darstellte.

 

Die Stiftung der Abendmahlsgeräte erfolgte im Jahre 1671 durch Anna Sybilla (auf dem Kelch A.S.V.Y.G.Z.B. 1621-1686), Anna Barbara

Johanetta (A.B.I.V.Y.G.Z.B. 1622-1707) und Sophia Eleonora (S.E.V.Y.G.Z.B. 1628-1670). Sophia Eleonora war kurz vor der Stiftung

verstorben.