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Amtshandlung Taufe

Für viele Familien gehört die Taufe einfach dazu. Bei anderen reift die Entscheidung erst langsam.

Mit der Überlegung, ein Kind taufen zu lassen, tauchen viele Fragen auf:

Welchen Stellenwert hat die Taufe heute? Worin liegt ihr Ursprung? Und was bedeutet sie für uns

ganz persönlich? Es wäre schön, über all das in Ruhe nachzudenken und vertrauensvoll mit

jemanden reden zu könnten. Aber häufig fehlt die Zeit dazu. Erst recht, wenn kleine Kinder da sind,

die jeden Tag aufs Neue die Welt mit unserer Hilfe erkunden wollen.

 

Häufige Fragen zur Taufe

Müssen die Eltern selbst Mitglied der Kirche sein?

Bei Nichtmitgliedschaft kann die Taufe des Kindes ein Anlass sein, über den (Wieder-)Eintritt in die Kirche nachzudenken.

Vorgeschrieben ist die Mitgliedschaft lediglich für die Patinnen und Paten. Jedoch erklären sich die Eltern - genauso wie

die Patinnen und Paten - bereit, für eine christliche Erziehung zu sorgen, etwa indem das Kind am Kindergottesdienst

oder anderen Angeboten der Gemeinde teilnehmen kann.

Was, wenn die Eltern verschiedenen Konfessionen angehören?

Die Taufe in der evangelischen Kirche wird von allen Kirchen anerkannt, die sich der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK)

angeschlossen haben, darunter die Römisch-katholische Kirche und die Orthodoxen Kirchen.

Warum gibt es keine ökumenische Taufe?

Da die Taufe zugleich die Aufnahme in eine bestehende Gemeinde vor Ort bedeutet, erfolgt sie immer entweder evangelisch oder katholisch.

Muss das Kind in der Wohnortgemeinde getauft werden?

Auf Wunsch kann die Taufe auch in einer anderen evangelischen Gemeinde stattfinden. Dafür gibt es ein besonderes Formular

(Dimissoriale zur Taufe), das von der Heimatgemeinde ausgestellt wird.

In welcher Form findet der Gottesdienst zur Taufe statt?

In der Regel wird die Taufe im Rahmen eines sonntäglichen Gemeindegottesdienstes gefeiert.

Wie lange ist die Taufe gültig?

Aus evangelischer Sicht bleibt die Taufe ein Leben lang gültig. Denn die Zusage, dass wir von Gott angenommen sind, gilt ein Leben lang.

Darum muss nach einem Kirchenaus- und erneuten Kircheneintritt bzw. nach einem Übertritt aus einer anderen christlichen Kirche auch

nicht erneut getauft werden.

 

Praktische Schritte

Erstkontakt

Nehmen Sie zunächst Kontakt zum Pfarrer Ihres Pfarrbezirkes aus. Anhand der Straßenliste können Sie sehen zu welchem Pfarrbezirk Sie

gehören.

Anmeldung:

Am einfachsten ist es, Sie rufen im Gemeindebüro oder im Pfarramt an und vereinbaren einen Termin. Die eigentliche und verbindliche

Anmeldung zur Taufe erfolgt dann im Rahmen eines Gespräches.

Abstimmes des Tauftermins:

Damit sich sowohl die Kirchengemeinde als auch Sie selbst darauf einstellen können, sollte das Taufdatum möglichst früh abgesprochen

werden. Bitte klären Sie vorab mit den Taufpatinnen und -paten, welche Termine Frage kommen. Wir achten gleichzeitig darauf, dass es

nicht zu Überschneidungen mit anderen Gemeindeveranstaltungen kommt, und es wird besprochen, wann und in welcher Form der

Gottesdienst zur Taufe stattfinden kann.

Checkliste:

- Familienstammbuch, falls vorhanden

- Geburtsurkunde (Bescheinigung "für religiöse Zwecke")

- Falls die Patinnen bzw. Paten ihren ersten Wohnsitz nicht in der Gemeinde haben, in der das Kind getauft wird müssen Patenscheine als

  Nachweis der Kirchenzugehörigkeit der Paten beim Pfarramt des ersten Wohnsitzes beantragt werden

- Wollen Sie Ihr Kind in einer anderen Gemeinde taufen lassen benötigen Sie eine Bescheinigung der Heimatgemeinde ("Dimissoriale")

 

Auswählen eines Taufspruchs:

Ein besonderer Teil der Taufvorbereitung ist es, für das eigene Kind einen Taufspruch auszuwählen. Dieser kann zu einem geistlichen

Motto für das ganze Leben werden. Die Bibelverse, die als Taufspruch in Frage kommen, handeln meist von ganz zentralen Themen: von der

Liebe Gottes, von Frieden und Gerechtigkeit und von der Hoffnung, die wir aus dem Glauben schöpfen. Der Taufspruch steht auf dern

Taufurkunde, auf den Patenurkunden und in den Kirchenbüchern.

Taufkerze:

Viele Eletern wünschen sich ein Erinnerungsstück, das den Tag der Taufe überdauert. Jesus hat von sich selbst gesagt

: "Ich bin das Licht der Welt" (Joh. 8,12). Die Kerze, die das Taufkind nach der Taufe bekommt, erinnert an die Bedeutung Jesu für unser

Leben. Die Taufkerze können Sie kaufen oder auch selbst gestalten. Vielleicht ist ja eine Patin oder ein Pate daran interessiert, diese

Aufgabe zu übernehmen. Die Taufkerze kann später immer zu besonderen Anlässen angezündet werden - zum Beistpiel zum Geburtstag oder zum Jahrestag

der Taufe.

Taufkleid oder -kleidung:

In manchen Familien ist es Tradition, einem Säugling zur Taufe ein Taufkleid anzuziehen. Die Farbe Weiß symbolisiert die Reinheit.

Bestimmt Kleidervorschriften für die Taufe gibt es aber in der evangelischen Kirche nicht.

 

Häufige Fragen zum Patenamt

Wer kann Taufpatin oder Taufpate sein?

Patinnen und Paten sollen konfirmierte Mitglieder der evangelischen Kirche sein. Angehörige einer anderen christlichen Kirche können

vom Konfirmationsalter an Patin oder Pate werden (sie benötigen dazu einen Patenschein ihrer Kirchengemeinde).

Wie alt müssen die Patinnen oder Paten mindestens sein?

Die Übernahme des Patenamtes ist ab der Konfirmation möglich, so dass bereits Jugendliche Patin oder Pate werden können.

Wie viele Taufpaten sind zulässig?

Mindestens eine Patin oder ein Pate ist vorgesehen - häufig werden aber zwei oder mehr Paten benannt. In Ausnahmefällen kann eine

Patenschaft auch nachträglich übernommen werden.

Haben Patinnen und Paten eine Vormundschaftsaufgabe, falls den Eltern etwas zustoßen sollte?

Nein. Diese Auffassung stammt aus Zeiten, als es noch keine staatlich geregelten Möglichkeiten der Betreuung gab, und gilt heute nicht

mehr.

Wann endet das Patenamt?

Das Patenamt mit dem Auftrag, die christliche Erziehung des Patenkindes zu unterstützen, findet mit der Konfirmation (Religions-

mündigkeit) des Kindes so etwas wie einen Abschluß. Oft entsteht aber eine lebenslange intensive Beziehung zwischen Patenkind und

Patin bzw. Pate.

Kann man das Patenamt niederlegen oder erlischt es mit dem Austritt aus der Kirche?

Das Patenamt kann nicht nachträglich niedergelegt oder aberkannt werden.

Was geschieht, wenn sich im Verwandten- oder Bekanntenkreis der Eltern keine Patin oder kein Pate findet?

In einem solchen Fall muss auf die Taufe nicht verzichtet werden. Im Gespräch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer findet sich meist eine

Lösung. Unter Umständen kann auch ein Mitglied der Gemeinde die Patenschaft übernehmen.

 

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