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Amtshandlung Bescheinigungen

Sie wollen Ihr Kind in einer anderen Kirchengemeinde taufen lassen?

Sie werden Pate/Patin?

Ihre Tochter/Ihr Sohn soll in einer anderen Kirchengemeinde konfirmiert werden?

Sie wollen in einer anderen Kirchengemeinde heiraten?

Sie brauchen eine Bescheinigung über die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche?

 

 

Das ist kein Problem!

Sie brauchen dazu lediglich eine Bescheinigung, die Sie in unserem Gemeindebüro zu den Öffnungszeiten      

abholen können. Sie können diese Bescheinigungen auch telefonisch bei uns beantragen, dann entstehen

noch nicht einmal Wartezeiten. Auf Wunsch können wir Ihnen die Bescheinigung auch zusenden.

 

 

 

 

 

 

Die Bescheinigungen belegen Ihre Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche und halten für die Eintragung in den Kirchenbüchern die

entsprechenden Daten bereit.

Wir erhalten dann nach Vollzug der Taufe / der Konfirmation / der Trauung / oder der Bestattung von der Kirchengemeinde die die

Amtshandlung ausgeführt hat eine entsprechende Mitteilung, die dann auch bei uns in den Kirchenbüchern eingetragen wird.

Erst durch die Mitteilung über den Vollzug können wir dann auch die Taufe/Trauung/Bestattung unter "Freud und Leid" im Gemeindebrief

veröffentlichen.

 

 

 

 

 

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